Urteil zum Schummel-Diesel

Wegweisendes Urteil zum Schummel-Diesel

Das Landgericht Hamburg und ein überraschendes Urteil (Az. 329 O 105/17) zum Schummel-Diesel gesprochen. Ein Autohändler muss ein 3 Jahre altes Auto zurücknehmen und gegen einen Neuwagen tauschen.


Der Fall

Vor drei Jahren kaufte der Kläger einen Neuwagen bei eineme Autohändler in Hamburg. Dem Dieselmotor wurden später viel zu hohe Abgaswerte nachgewiesen. Das Auto war manipuliert. Als der Skandal bekannt wurde, ließ der Käufer aus Sorge um eine Stilllegung die Software seines Autos nachrüsten. Trotzdem wollte er das Fahrzeug, was der Händler ablehnte. Also zog der Kunde vor Gericht.

Das Urteil
Einem Kunden stehe zu, dass sein Neuwagen die versprochenen Abgaswerte einhalte. Und ob das Update der Software ausreiche, um das Abgasproblem des Autos zu lösen, sei nicht sicher. Es dürfte jedenfalls zu einem höheren Verschleiß der betroffenen Motorenteile führen. Hinzu komme obendrein der höhere Wertverlust des Autos. Aus diesen Gründen entschied der Richter, dem Kläger stehe ein mängelfreier Neuwagen zu.

Fazit aus diesem Fall
Der Richterspruch könne sich auf weitere Prozesse auswirken. Außerdem zeige er, dass auch Käufer eines Schummeldiesels ihre Rechte einklagen könnten, nachdem sie ein Softwareupdate durchführen ließen. Die Ungewissheit im Abgasskandal werde obendrein durch das Urteil vom Kunden wegverlagert und hin zum Hersteller.

Allerdings sollten sich andere Betroffene nicht zu früh freuen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

 

Veröffentlicht in Allgemein, Wissenswertes und verschlagwortet mit , .