Lotsen-Versicherung

Lotsen-Versicherung für Vermittlungszentralen

Bei der Lotsenversicherung handelt es sich um eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder Kraftfahrzeuge. Die Lotsenversicherung berücksichtigt die speziellen Interessen der Taxenvereinigungen, Funkzentralen sowie Taxen- und Mietwagenunternehmen in besonderem Maße.

Deckungskonzept Lotsen-Versicherung
  • Der Versicherungsschutz ist auch auf die Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers wegen Sach- und Vermögensschäden ausgedehnt.
  • Die Lotsenversicherung umfasst die in § 10 der AKB beschriebenen Haftpflichtansprüche Dritter – soweit diese nicht aus der Haftpflichtversicherung des geführten Kraftfahrzeuges befriedigt werden können.
  • Haftpflichtansprüche aus Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges.
  • Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers des benutzten Fahrzeuges wegen Sach- oder Vermögensschäden – ausgenommen sind Schäden an dem mit dem Fahrzeug beförderten Sachen.

Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Zentralen-Versicherung

Zentralen-Versicherung
Speziell für Taxizentralen und Taxiunternehmer mit eigener Zentrale bieten wir mit dem „Gewerbe-Rahmenvertrag“ umfangreichen und kostengünstigen Versicherungsschutz für Sie und Ihren Betrieb.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig.

Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.

Spezial-Policen für Ihre Zentrale:
  • Geschäftsinhalts-Versicherung
  • Elektronik-Versicherung
  • Bürohaftpflicht-Versicherung
  • Betriebshaftpflicht-Versicherung
  • Transport-Versicherung
  • Lotsen-Versicherung

Alles aus einer Hand. Kompakt und günstig, optimal und ohne Schnickschnack.

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Taxi-Versicherungen

Überfall-Versicherung

Überfall-Versicherung und Beraubungs-Versicherung

Als Partner des Taxigewerbes sorgen wir nicht nur für die Versicherung Ihrer Droschke. Wir versichern auch Sie gegen die täglichen Gefahren, in Beruf und Freizeit. Der Schutz kann auch auf den Kreis Ihrer Fahrer ausgeweitet werden.

Deckungskonzept Überfall- und Beraubungsversicherung

Auf der Grundlage einer beruflichen Unfallversicherung bieten wir Ihnen erweiterten Versicherungsschutz:

  • Überfall-Entschädigung
  • Beraubungs-Entschädigung
  • Leistungen bei Verlust Ihres P-Scheines
  • Monatliche Unfall-Rente
  • Besondere Leistungen bei Unfällen in Beruf und Freizeit

Dieses Deckungskonzept bieten wir als „Personenversicherung“ für den Einzelunternehmer/Familinebetrieb oder als „Konzessionsversicherung“ für den Mehrwagenbetrieb oder für Funk-Zentralen an.

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Fahrerschutz-Programm

Fahrerschutz-Programm für Angestellte Fahrer

Das neue Fahrerschutz-Programm bietet Taxi- und Mietwagenfahrern, die als Angestellte für Unternehmer tätig sind, den lange vermissten Versicherungsschutz gegen die besonderen Gefahren, die die Fahrer-Tätigkeit mit sich bringt.

Transport- oder Gepäckschäden, Schadenersatzforderungen Ihres Arbeitgebers oder Ihre eigenen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, Führerscheinentzug, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Als angestellter Taxi- oder Mietwagenfahrer sind Sie ständig besonderen Gefahren ausgesetzt, die Ihr Arbeitgeber (Unternehmer) nicht abgesichert hat oder für die er keine Verantwortung übernehmen möchte.

Oftmals müssen Sie sich mit Vorwürfen beschäftigen, die jeglicher Grundlage entbehren. Andererseits können auch Sie schnell in die Situation kommen, eigene Ansprüche gegen Dritte geltend machen zu müssen.

Beides ist meist mit hohen Kosten für Sie verbunden.

Das neue Fahrerschutz-Programm kümmert sich um Ihre Belange.
Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche und Forderungen werden reguliert. Darüber hinaus können Sie sich anwaltlich beraten lassen, ohne daß Sie sich über die Kosten Gedanken machen müssen.

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Gerne senden wir Ihnen alle Informationen zu unserem Fahrerschutz-Programm zu.

Taxi-Schutzbrief

Der Schutzbrief für Taxen und Mietwagen
Was auch passiert: mit dem Taxi-Schutzbrief (gilt auch für Personen-Mietwagen) fahren Sie immer auf Nummer sicher. Ein Pannenhilfsfahrzeug stellt wenn möglich die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs an Ort und Stelle wieder her.

Wenn etwas Größeres ist und sich der Schaden nicht sofort beheben lässt, lassen wir Ihr Taxi zur nächsten autorisierten Fachwerkstatt schleppen.

Auch Ihren Fahrgästen wird geholfen: wir erstatten u. a. die Kosten zum Zielort der Beförderung. Damit Sie keinen Ausfall haben und weiterhin im Einsatz bleiben, wird ein „Ersatz-Taxi“ organisiert und Ihnen rasch zur Verfügung gestellt.

Jahresbeitrag: € 149,00 pro Taxi/Mietwagen, incl. Versicherungssteuer.

Schutzbrief-Leistungen im Überblick:
  • Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort
  • Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Ersatzteilversand zum Schadensort
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugverzollung und Verschrottung im Ausland
  • Personenbergung 24 Std. Service an 365 Tagen
  • Kostenfreie Notrufnummer rund um die Uhr: 0800 233 55 77
  • Die maximale Mietdauer mit Erstattung über die VdK beträgt acht Tage. Die Selbstbeteiligung für den ersten  Miettag beträgt 110,- Euro zzgl. Mwst..
  • Das Leihtaxi wird durch VDK-Kooperationspartner zur Abholung einsatzfertig bereitgestellt.
  • Die Zustellung des Leihtaxis kann gegen gesonderte Berechnung erfolgen.
  • Der Schutzbrief ist nicht anwendbar bei Unfällen mit Fremdverschulden.

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Taxi-Versicherungen

Taxi-Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen ist gerade für Taxiunternehmer nach einem Verkehrsunfall oftmals zweierlei.

Damit Sie nicht unter der Voreingenommenheit Dritter leiden und sich außerdem um die Kosten keine Gedanken machen müssen, empfehlen wir Ihnen dieses Paket.

Taxi-Rechtsschutz für Taxen und Mietwagen
Jahresbeitrag: ab € 106,66 / € 126,90 (Land/Stadt) pro Taxi/Mietwagen.
Beiträge incl. 19% Versicherungssteuer.

 

Was ist versichert ?

Schadenersatz-Rechtsschutz
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall.

Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Lieferungs-, Dienstleistungs-, Finanzierungs-Verträgen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
z.B. für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z.B. in Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiederlerlangung des Führerscheins.

Straf-Rechtsschutz
z.B. in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z.B. in Bußgeldverfahren.

Selbstbeteiligung
Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung entfällt die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern der Fall damit erledigt ist.

Darüber hinaus gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00 Euro pro Schadenfall, die jedoch auch nur dann fällig wird, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch Kosten zu tragen hat. Gewinnen Sie z.B. ein Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, trägt der Gegner auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.

Taxi-Versicherungen

Kurzzeit-Kennzeichen

Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen

Ab dem Stichtag 1. April 2015 erteilen die Zulassungsstellen fahrzeugbezogene Kurzzeit-Kennzeichen nur noch bei Vorlage der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus muss der Antragsteller meist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nachweisen.

Liegen diese Unterlagen nicht vor, erlauben die Kurzzeitkennzeichen nur die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle oder zur Reparatur im Zulassungsbezirk.

Mit dem neuen Verfahren wird auf die anhaltende missbräuchliche Verwendung und den Zwischenhandel mit den fahrzeugunabhängigen Kurzzeitkennzeichen reagiert.

Die Zulassungsstelle erstellt bei der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens einen Fahrzeugschein. Dieser ist bei den Fahrten mitzuführen.