DashCam

DashCam in Taxi und Mietwagen

Eine DashCam im Taxi oder Mietwagen kann den Sachverhalt klären!

Jeder Unternehmer kennt die Situation:
Kreuzung, Unfall, keine Zeugen, Schuldfrage strittig. Nun, wir glauben unseren Kunden. Das Gericht, das die Schuldfrage zu klären hat, kann sich darauf nicht verlassen. Hier zählen nur Beweise!

Schadenaufwendungen, die in vielen Fällen fehlender Beweismöglichkeit zu Lasten des Unternehmers gezahlt werden müssen, könnten vermieden werden.

Schadenrückstufungen und damit verbundene Beitragserhöhungen könnten in vielen Fällen vermieden werden.

Eigene Schadenansprüche, die in vielen Fällen nur teilweise oder gar nicht durchgesetzt werden können, könnten einfacher und schneller erledigt werden.

Mit der Unfall-Kamera können Unfallsituationen gerichtsfest nachvollzogen werden, wenn

• es keine Zeugen gibt.
• es Aussage gegen Aussage steht.
• vorhandene Zeugen den Unfallablauf nicht objektiv wiedergeben.

 

In welchem Auto möchten Sie Sitzen?

DashCam - Unfall-Kamera

DashCam – Unfall-Kamera

 

Ist eine DashCam überhaupt zulässig?
Mit Urteil vom 15.05.2018 stellt der BGH (VI ZR 233/17) klar, dass DashCam-Aufnahmen in bestimmten Situationen vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden können.

Welche Wirkung hat das auf die Kfz-Versicherung?
Aufgrund dieses neuen Sachverhaltes habe wir uns erneut mit dieser Thematik beschäftigt. Wir hatten ja bereits in den vergangenen Jahren den Einbau von DashCams in Taxen und Mietwagen befürwortet.

Sie haben bereits eine DashCam in Ihrem Taxi oder Mietwagen?
Dann starten Sie jetzt Ihre Versicherungsanfrage!

Fragen zum Thema?
Gerne beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Taxi-Versicherungen

Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht- und Transport-Versicherung
Speziell für Taxi- und Mietwagenbetriebe haben wir das Deckungskonzept „Betriebshafplicht & Transportversicherung“ entwickelt. Durch einen Gruppen-Rahmenvertrag für unsere Kunden können wir umfangreichen Versicherungsschutz zu extrem günstigen Beiträgen bieten.
Haftpflichtversicherung
(ohne Selbstbeteiligung)
Umwelt-Haftpflicht
(ohne Selbstbeteiligung)
– 3.000.000 EUR für Personenschäden
– 3.000.000 EUR für Sachschäden
– 300.000 EUR für Vermögensschäden
3-fach maximiert.
– 3.000.000 EUR für Personenschäden
– 3.000.000 EUR für Sachschäden
– 3.000.000 EUR für Vermögensschäden
1-fach maximiert.
Transportversicherung Jahresbeitrag
– 50.000 EUR
2-fach maximiert. 50,- € Selbstbeteiligung.
Pro Fahrzeug: 24,70 EUR
incl. 19% Versicherungssteuer.
Schadenbeispiele:
  • Ihr Fahrer läßt beim Ausladen den guten Hartschalenkoffer fallen. Ein Rad bricht ab. Der Koffer muß ersetztwerden, da eine Reparatur nicht möglich ist. Ein neuer Koffer kostet 250,- Euro.
  • Sie transportieren für eine Arztpraxis ein medizinisches Gerät, welches Ihnen im Treppenhaus herunterfällt. Das Gerät muß repariert werden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 3.500,- Euro.
  • Das Notebook Ihres Fahrgastes wird durch die herunterfallende Heckklappe beim Ausladen beschädigt. Je nach Umfang der Beschädigung fallen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten an.
  • Ihr Fahrer begleitet Oma Müller behutsam bis zur Haustür und stolpert dabei über die Rasenkante. Im Fallen reißt er Oma Müller mit, die sich einen Arm bricht.

Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Taxi-Versicherungen

Nepper Schlepper Bauernfänger

Der Markt der Autoversicherungen ist hart umkämpft. Findige Versicherungsvermittler lassen sich daher gerne auch mal etwas Neues einfallen, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

Die rote Alarmlampe sollte zumindest dann aufleuchten, wenn man in sogenannten Angeboten folgende Sachverhalte findet:

  • Das Angebot ist freibleibend und muß erst noch durch eine bisher unbekannte Versicherungsgesellschaft angenommen werden.
  • Das Kleingedruckte wird nicht mit dem Angebot ausgehändigt.
  • Eine Leistungsbeschreibung ist nicht zu finden.
  • Man muss sich zwingend die Frage stellen, ob z.B. Ausschlüsse bei Fahrzeugdiebstahl, Glasbruch, Wild-Unfälle usw. oder auch eine Werkstattbindung besteht.
  • Möglichst klein und unauffällig werden Service-Pauschalen vereinbart. 60,- Euro pro Vertrag und Jahr sind keine Seltenheit.
  • In einem Schadenfall, dessen Kosten 80% des Netto-Beitrages erreicht, (das kann schon eine Frontscheibe sein) darf der Versicherer – der hier bislang ein Geheimnis ist – sofort „Sanierungsmaßnahmen“ ergreifen, z.B. die Beiträge anpassen. Ein Geheimnis bleibt auch, um wieviel Euro sich der Beitrag dann erhöht oder ob es gleich zu einer Schaden-Kündigung kommt.

Vor derartigen Angeboten können wir nur warnen.

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Urteil zum Schummel-Diesel

Wegweisendes Urteil zum Schummel-Diesel

Das Landgericht Hamburg und ein überraschendes Urteil (Az. 329 O 105/17) zum Schummel-Diesel gesprochen. Ein Autohändler muss ein 3 Jahre altes Auto zurücknehmen und gegen einen Neuwagen tauschen.


Der Fall

Vor drei Jahren kaufte der Kläger einen Neuwagen bei eineme Autohändler in Hamburg. Dem Dieselmotor wurden später viel zu hohe Abgaswerte nachgewiesen. Das Auto war manipuliert. Als der Skandal bekannt wurde, ließ der Käufer aus Sorge um eine Stilllegung die Software seines Autos nachrüsten. Trotzdem wollte er das Fahrzeug, was der Händler ablehnte. Also zog der Kunde vor Gericht.

Das Urteil
Einem Kunden stehe zu, dass sein Neuwagen die versprochenen Abgaswerte einhalte. Und ob das Update der Software ausreiche, um das Abgasproblem des Autos zu lösen, sei nicht sicher. Es dürfte jedenfalls zu einem höheren Verschleiß der betroffenen Motorenteile führen. Hinzu komme obendrein der höhere Wertverlust des Autos. Aus diesen Gründen entschied der Richter, dem Kläger stehe ein mängelfreier Neuwagen zu.

Fazit aus diesem Fall
Der Richterspruch könne sich auf weitere Prozesse auswirken. Außerdem zeige er, dass auch Käufer eines Schummeldiesels ihre Rechte einklagen könnten, nachdem sie ein Softwareupdate durchführen ließen. Die Ungewissheit im Abgasskandal werde obendrein durch das Urteil vom Kunden wegverlagert und hin zum Hersteller.

Allerdings sollten sich andere Betroffene nicht zu früh freuen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

 

Taxi-Versicherungen vom Spezialisten

Seit über 20 Jahren liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt bei Versicherungen für das Personen-Verkehrsgewerbe.

Umfassende Deckungskonzepte, Spezial-Policen und Gewerbe-Rahmenverträge sorgen für individuellen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.


Betriebliches Deckungskonzept

Über die erforderliche Kfz-Versicherung hinaus bieten wir unseren Kunden gewerbespezifischen Versicherungsschutz:

  • Überfall- und Beraubungsversicherung auf Personen-Basis: Empfehlenswert für selbstfahrende Unternehmer und Familienbetriebe.
  • Überfall- und Beraubungsversicherung auf Konzessions-Basis: Empfehlenswert für Mehrwagenbetriebe.
  • Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung: Ein Muß für jeden kleinen und großen Taxi-Betrieb.
  • Verkehrsrechtsschutz für Taxi/Mietwagen: Damit Sie Ihr Recht bekommen, ohne daß Sie das Anwalts- und Prozesskostenrisiko selber tragen müssen.
  • Firmen-Rechtsschutz: Wenn Sie mehr als ein Ein-Mann-Betrieb sind.
  • Taxi-Schutzbrief mit Leihtaxi-Stellung: Bei Panne oder Unfall wird Ihnen schnell und unkompliziert geholfen.

Sprechen Sie mit uns! Sie werden verwundert sein, wie günstig unsere Spezial-Policen umfangreichen und gewerbespezifischen Versicherungsschutz bieten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Gerade bei Mehrwagen-Betrieben ist es heute kaum noch möglich, sich einen günstigen Beitrag von einer anderen Versicherung ausrechnen zu lassen, ohne eine Schadenübersicht seines bisherigen Versicherers vorzulegen. Aber Achtung! Das kann auch nach hinten losgehen.

Vertreter Dollarauge ist mal wieder auf der Jagd nach neuer Kundschaft. Da kommt ihm Taxibetrieb Kunde mit 3 Taxen und einen Mietwagen gerade recht. Erst die Autos versichern, dann die betrieblichen Versicherungen umdecken. Und schon dicke Provisionen kassieren.

Taxibetrieb Kunde bevollmächtigt Vertreter Dollarauge, um beim bisherigen Kfz-Versicherer eine Schadenübersicht einzuholen. Nur so kann Vertreter Dollarauge den Billigsten aller Preise aushandeln. Denkt er …

Angestoßen durch die Anforderung der Schadenübersicht wird der bisherige Kfz-Versicherer auf den Schadenverlauf von Taxibetrieb Kunde aufmerksam.

Was für ein Glück, denkt sich die Mitarbeiterin des Fachbereiches Sanierung, die darauf hin nicht nur die Schadenübersicht (übrigens 135% Schadenquote über 3 Jahre) sondern auch gleich die Kündigung aller Autoversicherungen von Taxibetrieb Kunde erstellt.

Taxibetrieb Kunde zahlt jetzt 50% mehr Beitrag bei seiner neuen Versicherung.

Hätte er vorher mit seiner alten Versicherung geredet, wäre ihm das vermutlich nicht passiert.

Taxi-Versicherungen

Versorgungswerk für das Taxi-Gewerbe

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) wurde bereits vor vielen Jahren ein Versorgungswerk, speziell für Taxi- und Mietwagenunternehmer, eingerichtet. So wurde mit dem BZP-Versorgungswerk eine private Rentenversicherung ins Leben gerufen.

Im Rahmen dieser Vereinbarung kommen Sondertarife mit maximalen Nachlässen zum Tragen, die im Direktvergleich mit Individualtarifen für Lebensversicherungen deutliche Mehrleistungen aufweisen.

Exklusive Vorteile dieser Altersversorgung:

  • Ein Versorgungswerk auf Basis der privaten Renten- und Kapitallebensversicherung
  • Erhebliche Beitragsersparnis gegenüber den Einzeltarifen
  • Tarifwahl unabhängig vom Eintrittsalter
  • Flexible Beitragsgestaltung bis zu den steuerlichen Höchstbeträgen gemäß EstG bei Direktversicherungen möglich
  • Lebens- und Rententarife gegen Einmalzahlungen versicherbar,
  • Vertragsablauf bereits ab Endalter 55 Jahre vereinbar (gilt nicht für Direktversicherungen),
  • Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich
  • Bei Rententarifen ohne Zusatztarifen erfolgt keine Gesundheitsprüfung
Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung zum 01.01.2016

Zum 01.01.2016 werden einige Versicherer wieder einmal die Beiträge für die Taxi-Versicherung und Mietwagen-Versicherungen anheben. Einige Unternehmer haben dies schon jetzt – z.B. beim Fahrzeugwechsel oder bei der Betriebserweiterung – zu spüren bekommen.

Mehrkosten von mehreren 100 Euro sind keine Seltenheit.

Daher haben wir eine gute Nachricht für alle, die ihre Versicherung wechseln möchten:

Heute erstellte Angebot zum 01.01.2016 sind bis auf mögliche Typklassenänderungen verbindlich. Interessenten mit bisher guten Schadenverläufen können mit deutlich günstigeren Beiträgen – dem bisherigen Schadenverlauf angepasst – rechnen.

Wer jetzt schon rechnet, braucht später nicht hetzen!

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Taxi-Versicherungen

Taxi-Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen ist gerade für Taxiunternehmer nach einem Verkehrsunfall oftmals zweierlei.

Damit Sie nicht unter der Voreingenommenheit Dritter leiden und sich außerdem um die Kosten keine Gedanken machen müssen, empfehlen wir Ihnen dieses Paket.

Taxi-Rechtsschutz für Taxen und Mietwagen
Jahresbeitrag: ab € 106,66 / € 126,90 (Land/Stadt) pro Taxi/Mietwagen.
Beiträge incl. 19% Versicherungssteuer.

 

Was ist versichert ?

Schadenersatz-Rechtsschutz
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall.

Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Lieferungs-, Dienstleistungs-, Finanzierungs-Verträgen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
z.B. für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z.B. in Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiederlerlangung des Führerscheins.

Straf-Rechtsschutz
z.B. in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z.B. in Bußgeldverfahren.

Selbstbeteiligung
Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung entfällt die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern der Fall damit erledigt ist.

Darüber hinaus gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00 Euro pro Schadenfall, die jedoch auch nur dann fällig wird, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch Kosten zu tragen hat. Gewinnen Sie z.B. ein Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, trägt der Gegner auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.

Taxi-Versicherungen

Kurzzeit-Kennzeichen

Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen

Ab dem Stichtag 1. April 2015 erteilen die Zulassungsstellen fahrzeugbezogene Kurzzeit-Kennzeichen nur noch bei Vorlage der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus muss der Antragsteller meist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nachweisen.

Liegen diese Unterlagen nicht vor, erlauben die Kurzzeitkennzeichen nur die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle oder zur Reparatur im Zulassungsbezirk.

Mit dem neuen Verfahren wird auf die anhaltende missbräuchliche Verwendung und den Zwischenhandel mit den fahrzeugunabhängigen Kurzzeitkennzeichen reagiert.

Die Zulassungsstelle erstellt bei der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens einen Fahrzeugschein. Dieser ist bei den Fahrten mitzuführen.