DashCam

DashCam in Taxi und Mietwagen

Eine DashCam im Taxi oder Mietwagen kann den Sachverhalt klären!

Jeder Unternehmer kennt die Situation:
Kreuzung, Unfall, keine Zeugen, Schuldfrage strittig. Nun, wir glauben unseren Kunden. Das Gericht, das die Schuldfrage zu klären hat, kann sich darauf nicht verlassen. Hier zählen nur Beweise!

Schadenaufwendungen, die in vielen Fällen fehlender Beweismöglichkeit zu Lasten des Unternehmers gezahlt werden müssen, könnten vermieden werden.

Schadenrückstufungen und damit verbundene Beitragserhöhungen könnten in vielen Fällen vermieden werden.

Eigene Schadenansprüche, die in vielen Fällen nur teilweise oder gar nicht durchgesetzt werden können, könnten einfacher und schneller erledigt werden.

Mit der Unfall-Kamera können Unfallsituationen gerichtsfest nachvollzogen werden, wenn

• es keine Zeugen gibt.
• es Aussage gegen Aussage steht.
• vorhandene Zeugen den Unfallablauf nicht objektiv wiedergeben.

 

In welchem Auto möchten Sie Sitzen?

DashCam - Unfall-Kamera

DashCam – Unfall-Kamera

 

Ist eine DashCam überhaupt zulässig?
Mit Urteil vom 15.05.2018 stellt der BGH (VI ZR 233/17) klar, dass DashCam-Aufnahmen in bestimmten Situationen vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden können.

Welche Wirkung hat das auf die Kfz-Versicherung?
Aufgrund dieses neuen Sachverhaltes habe wir uns erneut mit dieser Thematik beschäftigt. Wir hatten ja bereits in den vergangenen Jahren den Einbau von DashCams in Taxen und Mietwagen befürwortet.

Sie haben bereits eine DashCam in Ihrem Taxi oder Mietwagen?
Dann starten Sie jetzt Ihre Versicherungsanfrage!

Fragen zum Thema?
Gerne beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung zum 01.01.2021

Taxi-Versicherung zum 01.01.2021

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende. Für Versicherungsbeginne per 01.01.2021 und später (z.B. bei Saison-Zulassung) ist jetzt die richtige Zeit, Konditionen und Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung zu prüfen.

Im Segment der Taxi- und Mietwagen-Versicherungen sind teilweise Beitragseinsparungen von mehren Hundert Euro möglich.

 



Worauf Sie beim Wechsel der Taxi-Versicherung achten sollten

1. Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Police!

Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang unsere Ausführungen zu den möglichen Kündigungsfristen.

2. Erst vergleichen und auswählen, dann kündigen!

Nutzen Sie unser Angebot zur Beitragsberechnung. So können Sie bequem von zu Hause aus individuelle Angebote erhalten. Die Leistungen der einzelnen Policen für Haftpflicht und Kasko werden ausführlich beschrieben.

Haben Sie sich für einen Taxi-Versicherungstarif entschieden, erledigen wir die weiteren Schritte für Sie.

Taxi-Versicherungen

Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht- und Transport-Versicherung
Speziell für Taxi- und Mietwagenbetriebe haben wir das Deckungskonzept „Betriebshafplicht & Transportversicherung“ entwickelt. Durch einen Gruppen-Rahmenvertrag für unsere Kunden können wir umfangreichen Versicherungsschutz zu extrem günstigen Beiträgen bieten.
Haftpflichtversicherung
(ohne Selbstbeteiligung)
Umwelt-Haftpflicht
(ohne Selbstbeteiligung)
– 3.000.000 EUR für Personenschäden
– 3.000.000 EUR für Sachschäden
– 300.000 EUR für Vermögensschäden
3-fach maximiert.
– 3.000.000 EUR für Personenschäden
– 3.000.000 EUR für Sachschäden
– 3.000.000 EUR für Vermögensschäden
1-fach maximiert.
Transportversicherung Jahresbeitrag
– 50.000 EUR
2-fach maximiert. 50,- € Selbstbeteiligung.
Pro Fahrzeug: 24,70 EUR
incl. 19% Versicherungssteuer.
Schadenbeispiele:
  • Ihr Fahrer läßt beim Ausladen den guten Hartschalenkoffer fallen. Ein Rad bricht ab. Der Koffer muß ersetztwerden, da eine Reparatur nicht möglich ist. Ein neuer Koffer kostet 250,- Euro.
  • Sie transportieren für eine Arztpraxis ein medizinisches Gerät, welches Ihnen im Treppenhaus herunterfällt. Das Gerät muß repariert werden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 3.500,- Euro.
  • Das Notebook Ihres Fahrgastes wird durch die herunterfallende Heckklappe beim Ausladen beschädigt. Je nach Umfang der Beschädigung fallen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten an.
  • Ihr Fahrer begleitet Oma Müller behutsam bis zur Haustür und stolpert dabei über die Rasenkante. Im Fallen reißt er Oma Müller mit, die sich einen Arm bricht.

Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung zum 01.01.2019

Taxi-Versicherung zum 01.01.2019

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende. Für Versicherungsbeginne per 01.01.2019 und später (z.B. bei Saison-Zulassung) ist jetzt die richtige Zeit, Konditionen und Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung zu prüfen.

Im Segment der Taxi- und Mietwagen-Versicherungen sind teilweise Beitragseinsparungen von mehren Hundert Euro möglich.

 



Worauf Sie beim Wechsel der Taxi-Versicherung achten sollten

1. Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Police!

Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang unsere Ausführungen zu den möglichen Kündigungsfristen.

2. Erst vergleichen und auswählen, dann kündigen!

Nutzen Sie unser Angebot zur Beitragsberechnung. So können Sie bequem von zu Hause aus individuelle Angebote erhalten. Die Leistungen der einzelnen Policen für Haftpflicht und Kasko werden ausführlich beschrieben.

Haben Sie sich für einen Taxi-Versicherungstarif entschieden, erledigen wir die weiteren Schritte für Sie.

Taxi-Versicherungen

Nepper Schlepper Bauernfänger

Der Markt der Autoversicherungen ist hart umkämpft. Findige Versicherungsvermittler lassen sich daher gerne auch mal etwas Neues einfallen, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

Die rote Alarmlampe sollte zumindest dann aufleuchten, wenn man in sogenannten Angeboten folgende Sachverhalte findet:

  • Das Angebot ist freibleibend und muß erst noch durch eine bisher unbekannte Versicherungsgesellschaft angenommen werden.
  • Das Kleingedruckte wird nicht mit dem Angebot ausgehändigt.
  • Eine Leistungsbeschreibung ist nicht zu finden.
  • Man muss sich zwingend die Frage stellen, ob z.B. Ausschlüsse bei Fahrzeugdiebstahl, Glasbruch, Wild-Unfälle usw. oder auch eine Werkstattbindung besteht.
  • Möglichst klein und unauffällig werden Service-Pauschalen vereinbart. 60,- Euro pro Vertrag und Jahr sind keine Seltenheit.
  • In einem Schadenfall, dessen Kosten 80% des Netto-Beitrages erreicht, (das kann schon eine Frontscheibe sein) darf der Versicherer – der hier bislang ein Geheimnis ist – sofort „Sanierungsmaßnahmen“ ergreifen, z.B. die Beiträge anpassen. Ein Geheimnis bleibt auch, um wieviel Euro sich der Beitrag dann erhöht oder ob es gleich zu einer Schaden-Kündigung kommt.

Vor derartigen Angeboten können wir nur warnen.

Versicherungsanfrage stellen

Urteil zum Schummel-Diesel

Wegweisendes Urteil zum Schummel-Diesel

Das Landgericht Hamburg und ein überraschendes Urteil (Az. 329 O 105/17) zum Schummel-Diesel gesprochen. Ein Autohändler muss ein 3 Jahre altes Auto zurücknehmen und gegen einen Neuwagen tauschen.


Der Fall

Vor drei Jahren kaufte der Kläger einen Neuwagen bei eineme Autohändler in Hamburg. Dem Dieselmotor wurden später viel zu hohe Abgaswerte nachgewiesen. Das Auto war manipuliert. Als der Skandal bekannt wurde, ließ der Käufer aus Sorge um eine Stilllegung die Software seines Autos nachrüsten. Trotzdem wollte er das Fahrzeug, was der Händler ablehnte. Also zog der Kunde vor Gericht.

Das Urteil
Einem Kunden stehe zu, dass sein Neuwagen die versprochenen Abgaswerte einhalte. Und ob das Update der Software ausreiche, um das Abgasproblem des Autos zu lösen, sei nicht sicher. Es dürfte jedenfalls zu einem höheren Verschleiß der betroffenen Motorenteile führen. Hinzu komme obendrein der höhere Wertverlust des Autos. Aus diesen Gründen entschied der Richter, dem Kläger stehe ein mängelfreier Neuwagen zu.

Fazit aus diesem Fall
Der Richterspruch könne sich auf weitere Prozesse auswirken. Außerdem zeige er, dass auch Käufer eines Schummeldiesels ihre Rechte einklagen könnten, nachdem sie ein Softwareupdate durchführen ließen. Die Ungewissheit im Abgasskandal werde obendrein durch das Urteil vom Kunden wegverlagert und hin zum Hersteller.

Allerdings sollten sich andere Betroffene nicht zu früh freuen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

 

Taxi-Versicherungen vom Spezialisten

Seit über 20 Jahren liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt bei Versicherungen für das Personen-Verkehrsgewerbe.

Umfassende Deckungskonzepte, Spezial-Policen und Gewerbe-Rahmenverträge sorgen für individuellen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.


Betriebliches Deckungskonzept

Über die erforderliche Kfz-Versicherung hinaus bieten wir unseren Kunden gewerbespezifischen Versicherungsschutz:

  • Überfall- und Beraubungsversicherung auf Personen-Basis: Empfehlenswert für selbstfahrende Unternehmer und Familienbetriebe.
  • Überfall- und Beraubungsversicherung auf Konzessions-Basis: Empfehlenswert für Mehrwagenbetriebe.
  • Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung: Ein Muß für jeden kleinen und großen Taxi-Betrieb.
  • Verkehrsrechtsschutz für Taxi/Mietwagen: Damit Sie Ihr Recht bekommen, ohne daß Sie das Anwalts- und Prozesskostenrisiko selber tragen müssen.
  • Firmen-Rechtsschutz: Wenn Sie mehr als ein Ein-Mann-Betrieb sind.
  • Taxi-Schutzbrief mit Leihtaxi-Stellung: Bei Panne oder Unfall wird Ihnen schnell und unkompliziert geholfen.

Sprechen Sie mit uns! Sie werden verwundert sein, wie günstig unsere Spezial-Policen umfangreichen und gewerbespezifischen Versicherungsschutz bieten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Gerade bei Mehrwagen-Betrieben ist es heute kaum noch möglich, sich einen günstigen Beitrag von einer anderen Versicherung ausrechnen zu lassen, ohne eine Schadenübersicht seines bisherigen Versicherers vorzulegen. Aber Achtung! Das kann auch nach hinten losgehen.

Vertreter Dollarauge ist mal wieder auf der Jagd nach neuer Kundschaft. Da kommt ihm Taxibetrieb Kunde mit 3 Taxen und einen Mietwagen gerade recht. Erst die Autos versichern, dann die betrieblichen Versicherungen umdecken. Und schon dicke Provisionen kassieren.

Taxibetrieb Kunde bevollmächtigt Vertreter Dollarauge, um beim bisherigen Kfz-Versicherer eine Schadenübersicht einzuholen. Nur so kann Vertreter Dollarauge den Billigsten aller Preise aushandeln. Denkt er …

Angestoßen durch die Anforderung der Schadenübersicht wird der bisherige Kfz-Versicherer auf den Schadenverlauf von Taxibetrieb Kunde aufmerksam.

Was für ein Glück, denkt sich die Mitarbeiterin des Fachbereiches Sanierung, die darauf hin nicht nur die Schadenübersicht (übrigens 135% Schadenquote über 3 Jahre) sondern auch gleich die Kündigung aller Autoversicherungen von Taxibetrieb Kunde erstellt.

Taxibetrieb Kunde zahlt jetzt 50% mehr Beitrag bei seiner neuen Versicherung.

Hätte er vorher mit seiner alten Versicherung geredet, wäre ihm das vermutlich nicht passiert.

Taxi-Versicherungen

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten der Kfz-Versicherung

Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die unterschiedlichen Kündigungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten der Kfz-Versicherung hinweisen.


Kündigungstermine

Die Kündigungstermine können sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Blick in den letzten Versicherungsschein oder die letzte Rechnung ist unbedingt erforderlich.

Insgesamt können folgende Kündigungstermine auftreten:

  • Zum 01.01. eines jeden Jahres (ggf. auch bei Saison-Zulassung).
  • Zum Saison-Beginn eines jeden Jahres.
  • Zu irgendeinem Datum, auch mitten im Jahr (ggf. auch bei Saison-Zulassung).


Ordentliches Kündigungsrecht

Die Kündigungsfirst beträgt in der Regel einen Monat zum Kündigungstermin (Ablauf). Kündigungen für den 01.01. müssen also bis spätestens 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.


Außerordentliches Kündigungsrecht

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn sich ein Vertragsbestandteil zum Nachteil des Kunden ändert. Dies kann z.B. schon eine Regionalklassenerhöhung sein.

Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn sich der Beitrag insgesamt vermindert weil z.B. auch eine Umstufung von 35% auf 30% Beitragssatz stattfindet.

Das außerordentliche Kündigungsrecht muß innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Änderungsmitteilung zum Änderungstermin ausgeübt werden.

Für Viele sind diese Regeln sehr verwirrend. Daher stehen wir natürlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

Taxi-Versicherungen

Versicherungswechsel

Versicherungswechsel zum 01.01.2019

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende. Für Versicherungsbeginne per 01.01.2019 und später (z.B. bei Saison-Zulassung) ist jetzt die richtige Zeit, Konditionen und Versicherungsschutz zu prüfen um ggf. einen Versicherungswechsel vornehmen zu können.

Im Segment der Taxi- und Mietwagen-Versicherungen sind teilweise Beitragseinsparungen von mehren Hundert Euro möglich.

 

Worauf Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten sollten

1. Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Police!

Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang unsere Ausführungen zu den möglichen Kündigungsfristen.

2. Erst vergleichen und auswählen, dann kündigen!

Nutzen Sie unser Angebot zur Beitragsberechnung. So können Sie bequem von zu Hause aus individuelle Angebote erhalten. Die Leistungen der einzelnen Policen für Haftpflicht und Kasko werden ausführlich beschrieben.

Haben Sie sich für einen Kfz-Versicherungstarif entschieden, erledigen wir die weiteren Schritte für Sie.