Lotsen-Versicherung für Vermittlungszentralen
Bei der Lotsenversicherung handelt es sich um eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder Kraftfahrzeuge. Die Lotsenversicherung berücksichtigt die speziellen Interessen der Taxenvereinigungen, Funkzentralen sowie Taxen- und Mietwagenunternehmen in besonderem Maße.
Deckungskonzept Lotsen-Versicherung
- Der Versicherungsschutz ist auch auf die Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers wegen Sach- und Vermögensschäden ausgedehnt.
- Die Lotsenversicherung umfasst die in § 10 der AKB beschriebenen Haftpflichtansprüche Dritter – soweit diese nicht aus der Haftpflichtversicherung des geführten Kraftfahrzeuges befriedigt werden können.
- Haftpflichtansprüche aus Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges.
- Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers des benutzten Fahrzeuges wegen Sach- oder Vermögensschäden – ausgenommen sind Schäden an dem mit dem Fahrzeug beförderten Sachen.
Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
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