Taxi-Versicherungen

Kurzzeit-Kennzeichen

Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen

Ab dem Stichtag 1. April 2015 erteilen die Zulassungsstellen fahrzeugbezogene Kurzzeit-Kennzeichen nur noch bei Vorlage der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus muss der Antragsteller meist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nachweisen.

Liegen diese Unterlagen nicht vor, erlauben die Kurzzeitkennzeichen nur die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle oder zur Reparatur im Zulassungsbezirk.

Mit dem neuen Verfahren wird auf die anhaltende missbräuchliche Verwendung und den Zwischenhandel mit den fahrzeugunabhängigen Kurzzeitkennzeichen reagiert.

Die Zulassungsstelle erstellt bei der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens einen Fahrzeugschein. Dieser ist bei den Fahrten mitzuführen.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Gerade bei Mehrwagen-Betrieben ist es heute kaum noch möglich, sich einen günstigen Beitrag von einer anderen Versicherung ausrechnen zu lassen, ohne eine Schadenübersicht seines bisherigen Versicherers vorzulegen. Aber Achtung! Das kann auch nach hinten losgehen.

Vertreter Dollarauge ist mal wieder auf der Jagd nach neuer Kundschaft. Da kommt ihm Taxibetrieb Kunde mit 3 Taxen und einen Mietwagen gerade recht. Erst die Autos versichern, dann die betrieblichen Versicherungen umdecken. Und schon dicke Provisionen kassieren.

Taxibetrieb Kunde bevollmächtigt Vertreter Dollarauge, um beim bisherigen Kfz-Versicherer eine Schadenübersicht einzuholen. Nur so kann Vertreter Dollarauge den Billigsten aller Preise aushandeln. Denkt er …

Angestoßen durch die Anforderung der Schadenübersicht wird der bisherige Kfz-Versicherer auf den Schadenverlauf von Taxibetrieb Kunde aufmerksam.

Was für ein Glück, denkt sich die Mitarbeiterin des Fachbereiches Sanierung, die darauf hin nicht nur die Schadenübersicht (übrigens 135% Schadenquote über 3 Jahre) sondern auch gleich die Kündigung aller Autoversicherungen von Taxibetrieb Kunde erstellt.

Taxibetrieb Kunde zahlt jetzt 50% mehr Beitrag bei seiner neuen Versicherung.

Hätte er vorher mit seiner alten Versicherung geredet, wäre ihm das vermutlich nicht passiert.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen ist gerade für Taxiunternehmer nach einem Verkehrsunfall oftmals zweierlei.

Damit Sie nicht unter der Voreingenommenheit Dritter leiden und sich außerdem um die Kosten keine Gedanken machen müssen, empfehlen wir Ihnen dieses Paket.

Taxi-Rechtsschutz für Taxen und Mietwagen
Jahresbeitrag: ab € 106,66 / € 126,90 (Land/Stadt) pro Taxi/Mietwagen.
Beiträge incl. 19% Versicherungssteuer.

 

Was ist versichert ?

Schadenersatz-Rechtsschutz
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall.

Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Lieferungs-, Dienstleistungs-, Finanzierungs-Verträgen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
z.B. für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z.B. in Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiederlerlangung des Führerscheins.

Straf-Rechtsschutz
z.B. in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z.B. in Bußgeldverfahren.

Selbstbeteiligung
Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung entfällt die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern der Fall damit erledigt ist.

Darüber hinaus gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00 Euro pro Schadenfall, die jedoch auch nur dann fällig wird, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch Kosten zu tragen hat. Gewinnen Sie z.B. ein Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, trägt der Gegner auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.