Taxi-Versicherungen

Überfall-Versicherung

Überfall-Versicherung und Beraubungs-Versicherung

Als Partner des Taxigewerbes sorgen wir nicht nur für die Versicherung Ihrer Droschke. Wir versichern auch Sie gegen die täglichen Gefahren, in Beruf und Freizeit. Der Schutz kann auch auf den Kreis Ihrer Fahrer ausgeweitet werden.

Deckungskonzept Überfall- und Beraubungsversicherung

Auf der Grundlage einer beruflichen Unfallversicherung bieten wir Ihnen erweiterten Versicherungsschutz:

  • Überfall-Entschädigung
  • Beraubungs-Entschädigung
  • Leistungen bei Verlust Ihres P-Scheines
  • Monatliche Unfall-Rente
  • Besondere Leistungen bei Unfällen in Beruf und Freizeit

Dieses Deckungskonzept bieten wir als „Personenversicherung“ für den Einzelunternehmer/Familinebetrieb oder als „Konzessionsversicherung“ für den Mehrwagenbetrieb oder für Funk-Zentralen an.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Taxi-Versicherungen

Versicherungs-Beispiele

Versicherungs-Beispiele

Anhand einiger Versicherungsbeispiele zur Taxi- und Mietwagen-Versicherung können Sie sich einen ersten Eindruck über unsere Angebote verschaffen.

Taxi-Versicherungen

Versicherungs-Beispiel MB E 200 CDI

Versicherungs-Beispiel für ein Taxi MB E 200 CDI.

Individuelle Angebote unterbreiten wir gerne auf Anfrage.

Berechnungsgrundlagen:
MB E 200 CDI Taxi (1313/BHJ), Betriebssitz Hamburg.
(SF20, 1 Konzession)

Versicherungsvarianten Kfz-Versicherung

KH ohne SB, VK/TK 500/150 SB: 1.663,- Euro jährlich.
KH ohne SB, VK/TK 1.000/150 SB: 1.525,- Euro jährlich.
KH ohne SB, VK/TK 2.500/150 SB: 1.405,- Euro jährlich.
(KH = Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ggf. mit Selbstbeteiligung, VK/TK = Voll- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Beiträge inkl. Versicherungssteuer.)

Optionale Zusatz-Leistungen

– Taxi-/Mietwagen-Schutzbrief inkl. Leihwagen.
– Betriebshaftpflicht & Transport-Versicherung.
– Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
– Überall-/Beraubungs-Versicherung für den Unternehmer.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung VW Turan 1.6 TDI

Versicherungsbeispiel für eine Taxi-Versicherung VW Turan 1.6 TDI.

Individuelle Angebote unterbreiten wir gerne auf Anfrage.

Berechnungsgrundlagen:
VW Turan Taxi (0603/AXI), Betriebssitz Hamburg.
(SF20, 1 Konzession)

Versicherungsvarianten Kfz-Versicherung

KH ohne SB, VK/TK 500/150 SB: 1.400,- Euro jährlich.
KH ohne SB, VK/TK 1.000/150 SB: 1.315,- Euro jährlich.
KH ohne SB, VK/TK 2.500/150 SB: 1.240,- Euro jährlich.
(KH = Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ggf. mit Selbstbeteiligung, VK/TK = Voll- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Beiträge inkl. Versicherungssteuer.)

Optionale Zusatz-Leistungen

– Taxi-/Mietwagen-Schutzbrief inkl. Leihwagen.
– Betriebshaftpflicht & Transport-Versicherung.
– Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
– Überall-/Beraubungs-Versicherung für den Unternehmer.

Taxi-Versicherungen

Nepper Schlepper Bauernfänger

Der Markt der Autoversicherungen ist hart umkämpft. Findige Versicherungsvermittler lassen sich daher gerne auch mal etwas Neues einfallen, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

Die rote Alarmlampe sollte zumindest dann aufleuchten, wenn man in sogenannten Angeboten folgende Sachverhalte findet:

  • Das Angebot ist freibleibend und muß erst noch durch eine bisher unbekannte Versicherungsgesellschaft angenommen werden.
  • Das Kleingedruckte wird nicht mit dem Angebot ausgehändigt.
  • Eine Leistungsbeschreibung ist nicht zu finden.
  • Man muss sich zwingend die Frage stellen, ob z.B. Ausschlüsse bei Fahrzeugdiebstahl, Glasbruch, Wild-Unfälle usw. oder auch eine Werkstattbindung besteht.
  • Möglichst klein und unauffällig werden Service-Pauschalen vereinbart. 60,- Euro pro Vertrag und Jahr sind keine Seltenheit.
  • In einem Schadenfall, dessen Kosten 80% des Netto-Beitrages erreicht, (das kann schon eine Frontscheibe sein) darf der Versicherer – der hier bislang ein Geheimnis ist – sofort „Sanierungsmaßnahmen“ ergreifen, z.B. die Beiträge anpassen. Ein Geheimnis bleibt auch, um wieviel Euro sich der Beitrag dann erhöht oder ob es gleich zu einer Schaden-Kündigung kommt.

Vor derartigen Angeboten können wir nur warnen.

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DashCam

DashCam in Taxi und Mietwagen

Eine DashCam im Taxi oder Mietwagen kann den Sachverhalt klären!

Jeder Unternehmer kennt die Situation:
Kreuzung, Unfall, keine Zeugen, Schuldfrage strittig. Nun, wir glauben unseren Kunden. Das Gericht, das die Schuldfrage zu klären hat, kann sich darauf nicht verlassen. Hier zählen nur Beweise!

Schadenaufwendungen, die in vielen Fällen fehlender Beweismöglichkeit zu Lasten des Unternehmers gezahlt werden müssen, könnten vermieden werden.

Schadenrückstufungen und damit verbundene Beitragserhöhungen könnten in vielen Fällen vermieden werden.

Eigene Schadenansprüche, die in vielen Fällen nur teilweise oder gar nicht durchgesetzt werden können, könnten einfacher und schneller erledigt werden.

Mit der Unfall-Kamera können Unfallsituationen gerichtsfest nachvollzogen werden, wenn

• es keine Zeugen gibt.
• es Aussage gegen Aussage steht.
• vorhandene Zeugen den Unfallablauf nicht objektiv wiedergeben.

 

In welchem Auto möchten Sie Sitzen?

DashCam - Unfall-Kamera

DashCam – Unfall-Kamera

 

Ist eine DashCam überhaupt zulässig?
Mit Urteil vom 15.05.2018 stellt der BGH (VI ZR 233/17) klar, dass DashCam-Aufnahmen in bestimmten Situationen vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden können.

Welche Wirkung hat das auf die Kfz-Versicherung?
Aufgrund dieses neuen Sachverhaltes habe wir uns erneut mit dieser Thematik beschäftigt. Wir hatten ja bereits in den vergangenen Jahren den Einbau von DashCams in Taxen und Mietwagen befürwortet.

Sie haben bereits eine DashCam in Ihrem Taxi oder Mietwagen?
Dann starten Sie jetzt Ihre Versicherungsanfrage!

Fragen zum Thema?
Gerne beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung zum 01.01.2016

Zum 01.01.2016 werden einige Versicherer wieder einmal die Beiträge für die Taxi-Versicherung und Mietwagen-Versicherungen anheben. Einige Unternehmer haben dies schon jetzt – z.B. beim Fahrzeugwechsel oder bei der Betriebserweiterung – zu spüren bekommen.

Mehrkosten von mehreren 100 Euro sind keine Seltenheit.

Daher haben wir eine gute Nachricht für alle, die ihre Versicherung wechseln möchten:

Heute erstellte Angebot zum 01.01.2016 sind bis auf mögliche Typklassenänderungen verbindlich. Interessenten mit bisher guten Schadenverläufen können mit deutlich günstigeren Beiträgen – dem bisherigen Schadenverlauf angepasst – rechnen.

Wer jetzt schon rechnet, braucht später nicht hetzen!

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Taxi-Versicherungen vom Spezialisten

Seit über 20 Jahren liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt bei Versicherungen für das Personen-Verkehrsgewerbe.

Umfassende Deckungskonzepte, Spezial-Policen und Gewerbe-Rahmenverträge sorgen für individuellen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.


Betriebliches Deckungskonzept

Über die erforderliche Kfz-Versicherung hinaus bieten wir unseren Kunden gewerbespezifischen Versicherungsschutz:

  • Überfall- und Beraubungsversicherung auf Personen-Basis: Empfehlenswert für selbstfahrende Unternehmer und Familienbetriebe.
  • Überfall- und Beraubungsversicherung auf Konzessions-Basis: Empfehlenswert für Mehrwagenbetriebe.
  • Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung: Ein Muß für jeden kleinen und großen Taxi-Betrieb.
  • Verkehrsrechtsschutz für Taxi/Mietwagen: Damit Sie Ihr Recht bekommen, ohne daß Sie das Anwalts- und Prozesskostenrisiko selber tragen müssen.
  • Firmen-Rechtsschutz: Wenn Sie mehr als ein Ein-Mann-Betrieb sind.
  • Taxi-Schutzbrief mit Leihtaxi-Stellung: Bei Panne oder Unfall wird Ihnen schnell und unkompliziert geholfen.

Sprechen Sie mit uns! Sie werden verwundert sein, wie günstig unsere Spezial-Policen umfangreichen und gewerbespezifischen Versicherungsschutz bieten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Taxi-Versicherungen

Kurzzeit-Kennzeichen

Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen

Ab dem Stichtag 1. April 2015 erteilen die Zulassungsstellen fahrzeugbezogene Kurzzeit-Kennzeichen nur noch bei Vorlage der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus muss der Antragsteller meist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nachweisen.

Liegen diese Unterlagen nicht vor, erlauben die Kurzzeitkennzeichen nur die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle oder zur Reparatur im Zulassungsbezirk.

Mit dem neuen Verfahren wird auf die anhaltende missbräuchliche Verwendung und den Zwischenhandel mit den fahrzeugunabhängigen Kurzzeitkennzeichen reagiert.

Die Zulassungsstelle erstellt bei der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens einen Fahrzeugschein. Dieser ist bei den Fahrten mitzuführen.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Gerade bei Mehrwagen-Betrieben ist es heute kaum noch möglich, sich einen günstigen Beitrag von einer anderen Versicherung ausrechnen zu lassen, ohne eine Schadenübersicht seines bisherigen Versicherers vorzulegen. Aber Achtung! Das kann auch nach hinten losgehen.

Vertreter Dollarauge ist mal wieder auf der Jagd nach neuer Kundschaft. Da kommt ihm Taxibetrieb Kunde mit 3 Taxen und einen Mietwagen gerade recht. Erst die Autos versichern, dann die betrieblichen Versicherungen umdecken. Und schon dicke Provisionen kassieren.

Taxibetrieb Kunde bevollmächtigt Vertreter Dollarauge, um beim bisherigen Kfz-Versicherer eine Schadenübersicht einzuholen. Nur so kann Vertreter Dollarauge den Billigsten aller Preise aushandeln. Denkt er …

Angestoßen durch die Anforderung der Schadenübersicht wird der bisherige Kfz-Versicherer auf den Schadenverlauf von Taxibetrieb Kunde aufmerksam.

Was für ein Glück, denkt sich die Mitarbeiterin des Fachbereiches Sanierung, die darauf hin nicht nur die Schadenübersicht (übrigens 135% Schadenquote über 3 Jahre) sondern auch gleich die Kündigung aller Autoversicherungen von Taxibetrieb Kunde erstellt.

Taxibetrieb Kunde zahlt jetzt 50% mehr Beitrag bei seiner neuen Versicherung.

Hätte er vorher mit seiner alten Versicherung geredet, wäre ihm das vermutlich nicht passiert.