Eine DashCam im Taxi oder Mietwagen kann den Sachverhalt klären!
Jeder Unternehmer kennt die Situation:
Kreuzung, Unfall, keine Zeugen, Schuldfrage strittig. Nun, wir glauben unseren Kunden. Das Gericht, das die Schuldfrage zu klären hat, kann sich darauf nicht verlassen. Hier zählen nur Beweise!
Schadenaufwendungen, die in vielen Fällen fehlender Beweismöglichkeit zu Lasten des Unternehmers gezahlt werden müssen, könnten vermieden werden.
Schadenrückstufungen und damit verbundene Beitragserhöhungen könnten in vielen Fällen vermieden werden.
Eigene Schadenansprüche, die in vielen Fällen nur teilweise oder gar nicht durchgesetzt werden können, könnten einfacher und schneller erledigt werden.
Mit der Unfall-Kamera können Unfallsituationen gerichtsfest nachvollzogen werden, wenn
• es keine Zeugen gibt.
• es Aussage gegen Aussage steht.
• vorhandene Zeugen den Unfallablauf nicht objektiv wiedergeben.
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Ist eine DashCam überhaupt zulässig?
Mit Urteil vom 15.05.2018 stellt der BGH (VI ZR 233/17) klar, dass DashCam-Aufnahmen in bestimmten Situationen vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden können.
Welche Wirkung hat das auf die Kfz-Versicherung?
Aufgrund dieses neuen Sachverhaltes habe wir uns erneut mit dieser Thematik beschäftigt. Wir hatten ja bereits in den vergangenen Jahren den Einbau von DashCams in Taxen und Mietwagen befürwortet.
Sie haben bereits eine DashCam in Ihrem Taxi oder Mietwagen?
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Fragen zum Thema?
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