Lincoln Town Car

Versicherung für Lincoln Town Car

Versicherungsbeispiel für eine Lincoln Town Car Stretchlimousine. Individuelle Angebote unterbreiten wir gerne auf Anfrage.

Bitte beachten Sie, daß jede Beitragsberechnung für Taxen, Mietwagen und Stretch-Limousinen indivduell und auf der Grundlage der jeweiligen Anfragedaten erfolgt. Beispiele sind nicht bindend.

Fahrzeugdaten

Fahrzeug: Lincoln Town Car Stretch-Limousine
Fahrzeugart: Mietwagen
Neuwert: ca. 75.000,- Euro
Zeitwert: ca. 22.900,- Euro
kW / Hubraum: 154 kW / 4600 ccm
Baujahr: 2006
Saison-Zulassung: Nein

Versicherungsbeitrag

Jahresbeitrag: 1.162,- Euro
Jahresbeitrag (Saison 04-10): 678,- Euro.
Beiträge inkl. Versicherungssteuer.

Versicherungsdaten

SF-Klasse Haftpflicht: SF 10.
SF-Klasse Kasko: SF 10.
Haftpflicht-Selbstbeteiligung: 1.000,-
Kasko-Selbstbeteiligung: VK 2.500,- / TK 1.000,-
Fahrerkreis: Versicherungsnehmer
Fahrleistung: 6.000 Km / Jahr
Abstellplatz: Doppel-Garage, verschlossen.

Taxi-Versicherungen

Nepper Schlepper Bauernfänger

Der Markt der Autoversicherungen ist hart umkämpft. Findige Versicherungsvermittler lassen sich daher gerne auch mal etwas Neues einfallen, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

Die rote Alarmlampe sollte zumindest dann aufleuchten, wenn man in sogenannten Angeboten folgende Sachverhalte findet:

  • Das Angebot ist freibleibend und muß erst noch durch eine bisher unbekannte Versicherungsgesellschaft angenommen werden.
  • Das Kleingedruckte wird nicht mit dem Angebot ausgehändigt.
  • Eine Leistungsbeschreibung ist nicht zu finden.
  • Man muss sich zwingend die Frage stellen, ob z.B. Ausschlüsse bei Fahrzeugdiebstahl, Glasbruch, Wild-Unfälle usw. oder auch eine Werkstattbindung besteht.
  • Möglichst klein und unauffällig werden Service-Pauschalen vereinbart. 60,- Euro pro Vertrag und Jahr sind keine Seltenheit.
  • In einem Schadenfall, dessen Kosten 80% des Netto-Beitrages erreicht, (das kann schon eine Frontscheibe sein) darf der Versicherer – der hier bislang ein Geheimnis ist – sofort „Sanierungsmaßnahmen“ ergreifen, z.B. die Beiträge anpassen. Ein Geheimnis bleibt auch, um wieviel Euro sich der Beitrag dann erhöht oder ob es gleich zu einer Schaden-Kündigung kommt.

Vor derartigen Angeboten können wir nur warnen.

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Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung zum 01.01.2016

Zum 01.01.2016 werden einige Versicherer wieder einmal die Beiträge für die Taxi-Versicherung und Mietwagen-Versicherungen anheben. Einige Unternehmer haben dies schon jetzt – z.B. beim Fahrzeugwechsel oder bei der Betriebserweiterung – zu spüren bekommen.

Mehrkosten von mehreren 100 Euro sind keine Seltenheit.

Daher haben wir eine gute Nachricht für alle, die ihre Versicherung wechseln möchten:

Heute erstellte Angebot zum 01.01.2016 sind bis auf mögliche Typklassenänderungen verbindlich. Interessenten mit bisher guten Schadenverläufen können mit deutlich günstigeren Beiträgen – dem bisherigen Schadenverlauf angepasst – rechnen.

Wer jetzt schon rechnet, braucht später nicht hetzen!

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Taxi-Versicherungen

Versorgungswerk für das Taxi-Gewerbe

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) wurde bereits vor vielen Jahren ein Versorgungswerk, speziell für Taxi- und Mietwagenunternehmer, eingerichtet. So wurde mit dem BZP-Versorgungswerk eine private Rentenversicherung ins Leben gerufen.

Im Rahmen dieser Vereinbarung kommen Sondertarife mit maximalen Nachlässen zum Tragen, die im Direktvergleich mit Individualtarifen für Lebensversicherungen deutliche Mehrleistungen aufweisen.

Exklusive Vorteile dieser Altersversorgung:

  • Ein Versorgungswerk auf Basis der privaten Renten- und Kapitallebensversicherung
  • Erhebliche Beitragsersparnis gegenüber den Einzeltarifen
  • Tarifwahl unabhängig vom Eintrittsalter
  • Flexible Beitragsgestaltung bis zu den steuerlichen Höchstbeträgen gemäß EstG bei Direktversicherungen möglich
  • Lebens- und Rententarife gegen Einmalzahlungen versicherbar,
  • Vertragsablauf bereits ab Endalter 55 Jahre vereinbar (gilt nicht für Direktversicherungen),
  • Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich
  • Bei Rententarifen ohne Zusatztarifen erfolgt keine Gesundheitsprüfung

Taxi-Versicherungen vom Spezialisten

Seit über 20 Jahren liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt bei Versicherungen für das Personen-Verkehrsgewerbe.

Umfassende Deckungskonzepte, Spezial-Policen und Gewerbe-Rahmenverträge sorgen für individuellen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.


Betriebliches Deckungskonzept

Über die erforderliche Kfz-Versicherung hinaus bieten wir unseren Kunden gewerbespezifischen Versicherungsschutz:

  • Überfall- und Beraubungsversicherung auf Personen-Basis: Empfehlenswert für selbstfahrende Unternehmer und Familienbetriebe.
  • Überfall- und Beraubungsversicherung auf Konzessions-Basis: Empfehlenswert für Mehrwagenbetriebe.
  • Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung: Ein Muß für jeden kleinen und großen Taxi-Betrieb.
  • Verkehrsrechtsschutz für Taxi/Mietwagen: Damit Sie Ihr Recht bekommen, ohne daß Sie das Anwalts- und Prozesskostenrisiko selber tragen müssen.
  • Firmen-Rechtsschutz: Wenn Sie mehr als ein Ein-Mann-Betrieb sind.
  • Taxi-Schutzbrief mit Leihtaxi-Stellung: Bei Panne oder Unfall wird Ihnen schnell und unkompliziert geholfen.

Sprechen Sie mit uns! Sie werden verwundert sein, wie günstig unsere Spezial-Policen umfangreichen und gewerbespezifischen Versicherungsschutz bieten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Taxi-Versicherung – Vorsicht!

Gerade bei Mehrwagen-Betrieben ist es heute kaum noch möglich, sich einen günstigen Beitrag von einer anderen Versicherung ausrechnen zu lassen, ohne eine Schadenübersicht seines bisherigen Versicherers vorzulegen. Aber Achtung! Das kann auch nach hinten losgehen.

Vertreter Dollarauge ist mal wieder auf der Jagd nach neuer Kundschaft. Da kommt ihm Taxibetrieb Kunde mit 3 Taxen und einen Mietwagen gerade recht. Erst die Autos versichern, dann die betrieblichen Versicherungen umdecken. Und schon dicke Provisionen kassieren.

Taxibetrieb Kunde bevollmächtigt Vertreter Dollarauge, um beim bisherigen Kfz-Versicherer eine Schadenübersicht einzuholen. Nur so kann Vertreter Dollarauge den Billigsten aller Preise aushandeln. Denkt er …

Angestoßen durch die Anforderung der Schadenübersicht wird der bisherige Kfz-Versicherer auf den Schadenverlauf von Taxibetrieb Kunde aufmerksam.

Was für ein Glück, denkt sich die Mitarbeiterin des Fachbereiches Sanierung, die darauf hin nicht nur die Schadenübersicht (übrigens 135% Schadenquote über 3 Jahre) sondern auch gleich die Kündigung aller Autoversicherungen von Taxibetrieb Kunde erstellt.

Taxibetrieb Kunde zahlt jetzt 50% mehr Beitrag bei seiner neuen Versicherung.

Hätte er vorher mit seiner alten Versicherung geredet, wäre ihm das vermutlich nicht passiert.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen ist gerade für Taxiunternehmer nach einem Verkehrsunfall oftmals zweierlei.

Damit Sie nicht unter der Voreingenommenheit Dritter leiden und sich außerdem um die Kosten keine Gedanken machen müssen, empfehlen wir Ihnen dieses Paket.

Taxi-Rechtsschutz für Taxen und Mietwagen
Jahresbeitrag: ab € 106,66 / € 126,90 (Land/Stadt) pro Taxi/Mietwagen.
Beiträge incl. 19% Versicherungssteuer.

 

Was ist versichert ?

Schadenersatz-Rechtsschutz
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall.

Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Lieferungs-, Dienstleistungs-, Finanzierungs-Verträgen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
z.B. für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z.B. in Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiederlerlangung des Führerscheins.

Straf-Rechtsschutz
z.B. in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z.B. in Bußgeldverfahren.

Selbstbeteiligung
Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung entfällt die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern der Fall damit erledigt ist.

Darüber hinaus gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00 Euro pro Schadenfall, die jedoch auch nur dann fällig wird, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch Kosten zu tragen hat. Gewinnen Sie z.B. ein Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, trägt der Gegner auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.