Versicherungs-Beispiele
Anhand einiger Versicherungsbeispiele zur Taxi- und Mietwagen-Versicherung können Sie sich einen ersten Eindruck über unsere Angebote verschaffen.
Bei uns finden Sie Spezialversicherungen und Deckungskonzepte für Taxen, Personen-Mietwagen, Funk-Zentralen, Unternehmer-Verbänden und Vereinigungen.
Anhand einiger Versicherungsbeispiele zur Taxi- und Mietwagen-Versicherung können Sie sich einen ersten Eindruck über unsere Angebote verschaffen.
Bei der Lotsenversicherung handelt es sich um eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder Kraftfahrzeuge. Die Lotsenversicherung berücksichtigt die speziellen Interessen der Taxenvereinigungen, Funkzentralen sowie Taxen- und Mietwagenunternehmen in besonderem Maße.
Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
Alles aus einer Hand. Kompakt und günstig, optimal und ohne Schnickschnack.
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Als Partner des Taxigewerbes sorgen wir nicht nur für die Versicherung Ihrer Droschke. Wir versichern auch Sie gegen die täglichen Gefahren, in Beruf und Freizeit. Der Schutz kann auch auf den Kreis Ihrer Fahrer ausgeweitet werden.
Auf der Grundlage einer beruflichen Unfallversicherung bieten wir Ihnen erweiterten Versicherungsschutz:
Dieses Deckungskonzept bieten wir als „Personenversicherung“ für den Einzelunternehmer/Familinebetrieb oder als „Konzessionsversicherung“ für den Mehrwagenbetrieb oder für Funk-Zentralen an.
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Das neue Fahrerschutz-Programm bietet Taxi- und Mietwagenfahrern, die als Angestellte für Unternehmer tätig sind, den lange vermissten Versicherungsschutz gegen die besonderen Gefahren, die die Fahrer-Tätigkeit mit sich bringt.
Transport- oder Gepäckschäden, Schadenersatzforderungen Ihres Arbeitgebers oder Ihre eigenen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, Führerscheinentzug, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Als angestellter Taxi- oder Mietwagenfahrer sind Sie ständig besonderen Gefahren ausgesetzt, die Ihr Arbeitgeber (Unternehmer) nicht abgesichert hat oder für die er keine Verantwortung übernehmen möchte.
Oftmals müssen Sie sich mit Vorwürfen beschäftigen, die jeglicher Grundlage entbehren. Andererseits können auch Sie schnell in die Situation kommen, eigene Ansprüche gegen Dritte geltend machen zu müssen.
Beides ist meist mit hohen Kosten für Sie verbunden.
Das neue Fahrerschutz-Programm kümmert sich um Ihre Belange.
Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche und Forderungen werden reguliert. Darüber hinaus können Sie sich anwaltlich beraten lassen, ohne daß Sie sich über die Kosten Gedanken machen müssen.
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Gerne senden wir Ihnen alle Informationen zu unserem Fahrerschutz-Programm zu.
Wenn etwas Größeres ist und sich der Schaden nicht sofort beheben lässt, lassen wir Ihr Taxi zur nächsten autorisierten Fachwerkstatt schleppen.
Auch Ihren Fahrgästen wird geholfen: wir erstatten u. a. die Kosten zum Zielort der Beförderung. Damit Sie keinen Ausfall haben und weiterhin im Einsatz bleiben, wird ein „Ersatz-Taxi“ organisiert und Ihnen rasch zur Verfügung gestellt.
Jahresbeitrag: € 149,00 pro Taxi/Mietwagen, incl. Versicherungssteuer.
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Recht haben und Recht bekommen ist gerade für Taxiunternehmer nach einem Verkehrsunfall oftmals zweierlei.
Damit Sie nicht unter der Voreingenommenheit Dritter leiden und sich außerdem um die Kosten keine Gedanken machen müssen, empfehlen wir Ihnen dieses Paket.
Was ist versichert ?
Schadenersatz-Rechtsschutz
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall.
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Lieferungs-, Dienstleistungs-, Finanzierungs-Verträgen.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
z.B. für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z.B. in Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiederlerlangung des Führerscheins.
Straf-Rechtsschutz
z.B. in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z.B. in Bußgeldverfahren.
Selbstbeteiligung
Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung entfällt die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern der Fall damit erledigt ist.
Darüber hinaus gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00 Euro pro Schadenfall, die jedoch auch nur dann fällig wird, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch Kosten zu tragen hat. Gewinnen Sie z.B. ein Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, trägt der Gegner auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.