Taxi-Schutzbrief

Der Schutzbrief für Taxen und Mietwagen
Was auch passiert: mit dem Taxi-Schutzbrief (gilt auch für Personen-Mietwagen) fahren Sie immer auf Nummer sicher. Ein Pannenhilfsfahrzeug stellt wenn möglich die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs an Ort und Stelle wieder her.

Wenn etwas Größeres ist und sich der Schaden nicht sofort beheben lässt, lassen wir Ihr Taxi zur nächsten autorisierten Fachwerkstatt schleppen.

Auch Ihren Fahrgästen wird geholfen: wir erstatten u. a. die Kosten zum Zielort der Beförderung. Damit Sie keinen Ausfall haben und weiterhin im Einsatz bleiben, wird ein „Ersatz-Taxi“ organisiert und Ihnen rasch zur Verfügung gestellt.

Jahresbeitrag: € 149,00 pro Taxi/Mietwagen, incl. Versicherungssteuer.

Schutzbrief-Leistungen im Überblick:
  • Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort
  • Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Ersatzteilversand zum Schadensort
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugverzollung und Verschrottung im Ausland
  • Personenbergung 24 Std. Service an 365 Tagen
  • Kostenfreie Notrufnummer rund um die Uhr: 0800 233 55 77
  • Die maximale Mietdauer mit Erstattung über die VdK beträgt acht Tage. Die Selbstbeteiligung für den ersten  Miettag beträgt 110,- Euro zzgl. Mwst..
  • Das Leihtaxi wird durch VDK-Kooperationspartner zur Abholung einsatzfertig bereitgestellt.
  • Die Zustellung des Leihtaxis kann gegen gesonderte Berechnung erfolgen.
  • Der Schutzbrief ist nicht anwendbar bei Unfällen mit Fremdverschulden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

 

Taxi-Versicherungen

Überfall-Versicherung

Überfall-Versicherung und Beraubungs-Versicherung

Als Partner des Taxigewerbes sorgen wir nicht nur für die Versicherung Ihrer Droschke. Wir versichern auch Sie gegen die täglichen Gefahren, in Beruf und Freizeit. Der Schutz kann auch auf den Kreis Ihrer Fahrer ausgeweitet werden.

Deckungskonzept Überfall- und Beraubungsversicherung

Auf der Grundlage einer beruflichen Unfallversicherung bieten wir Ihnen erweiterten Versicherungsschutz:

  • Überfall-Entschädigung
  • Beraubungs-Entschädigung
  • Leistungen bei Verlust Ihres P-Scheines
  • Monatliche Unfall-Rente
  • Besondere Leistungen bei Unfällen in Beruf und Freizeit

Dieses Deckungskonzept bieten wir als „Personenversicherung“ für den Einzelunternehmer/Familinebetrieb oder als „Konzessionsversicherung“ für den Mehrwagenbetrieb oder für Funk-Zentralen an.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
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Taxi-Versicherungen

Versicherungs-Beispiele

Versicherungs-Beispiele

Anhand einiger Versicherungsbeispiele zur Taxi- und Mietwagen-Versicherung können Sie sich einen ersten Eindruck über unsere Angebote verschaffen.

Taxi-Versicherungen

Versicherungs-Beispiel MB E 200 CDI

Versicherungs-Beispiel für ein Taxi MB E 200 CDI.

Individuelle Angebote unterbreiten wir gerne auf Anfrage.

Berechnungsgrundlagen:
MB E 200 CDI Taxi (1313/BHJ), Betriebssitz Hamburg.
(SF20, 1 Konzession)

Versicherungsvarianten Kfz-Versicherung

KH ohne SB, VK/TK 500/150 SB: 1.663,- Euro jährlich.
KH ohne SB, VK/TK 1.000/150 SB: 1.525,- Euro jährlich.
KH ohne SB, VK/TK 2.500/150 SB: 1.405,- Euro jährlich.
(KH = Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ggf. mit Selbstbeteiligung, VK/TK = Voll- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Beiträge inkl. Versicherungssteuer.)

Optionale Zusatz-Leistungen

– Taxi-/Mietwagen-Schutzbrief inkl. Leihwagen.
– Betriebshaftpflicht & Transport-Versicherung.
– Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
– Überall-/Beraubungs-Versicherung für den Unternehmer.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Versicherung VW Turan 1.6 TDI

Versicherungsbeispiel für eine Taxi-Versicherung VW Turan 1.6 TDI.

Individuelle Angebote unterbreiten wir gerne auf Anfrage.

Berechnungsgrundlagen:
VW Turan Taxi (0603/AXI), Betriebssitz Hamburg.
(SF20, 1 Konzession)

Versicherungsvarianten Kfz-Versicherung

KH ohne SB, VK/TK 500/150 SB: 1.400,- Euro jährlich.
KH ohne SB, VK/TK 1.000/150 SB: 1.315,- Euro jährlich.
KH ohne SB, VK/TK 2.500/150 SB: 1.240,- Euro jährlich.
(KH = Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ggf. mit Selbstbeteiligung, VK/TK = Voll- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Beiträge inkl. Versicherungssteuer.)

Optionale Zusatz-Leistungen

– Taxi-/Mietwagen-Schutzbrief inkl. Leihwagen.
– Betriebshaftpflicht & Transport-Versicherung.
– Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
– Überall-/Beraubungs-Versicherung für den Unternehmer.

Zentralen-Versicherung

Zentralen-Versicherung
Speziell für Taxizentralen und Taxiunternehmer mit eigener Zentrale bieten wir mit dem „Gewerbe-Rahmenvertrag“ umfangreichen und kostengünstigen Versicherungsschutz für Sie und Ihren Betrieb.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig.

Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.

Spezial-Policen für Ihre Zentrale:
  • Geschäftsinhalts-Versicherung
  • Elektronik-Versicherung
  • Bürohaftpflicht-Versicherung
  • Betriebshaftpflicht-Versicherung
  • Transport-Versicherung
  • Lotsen-Versicherung

Alles aus einer Hand. Kompakt und günstig, optimal und ohne Schnickschnack.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
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Lotsen-Versicherung

Lotsen-Versicherung für Vermittlungszentralen

Bei der Lotsenversicherung handelt es sich um eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder Kraftfahrzeuge. Die Lotsenversicherung berücksichtigt die speziellen Interessen der Taxenvereinigungen, Funkzentralen sowie Taxen- und Mietwagenunternehmen in besonderem Maße.

Deckungskonzept Lotsen-Versicherung
  • Der Versicherungsschutz ist auch auf die Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers wegen Sach- und Vermögensschäden ausgedehnt.
  • Die Lotsenversicherung umfasst die in § 10 der AKB beschriebenen Haftpflichtansprüche Dritter – soweit diese nicht aus der Haftpflichtversicherung des geführten Kraftfahrzeuges befriedigt werden können.
  • Haftpflichtansprüche aus Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges.
  • Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers des benutzten Fahrzeuges wegen Sach- oder Vermögensschäden – ausgenommen sind Schäden an dem mit dem Fahrzeug beförderten Sachen.

Wie Sie Ihren Betrieb optimal vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen können, erfahren Sie bei uns. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.

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